HusumA-Solifond
  Schutzhaft ("Unterbindungsgewahrsam")
 

Seit den 90er Jahren führten einzelne Bundesländer die schon von den Nazis praktizierte Vorbeugehaft/Schutzhaft unter dem Namen Unterbindungsgewahrsam wieder ein. Wenn nach Ansicht der Polizei „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, Du könntest eine Straftat oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, können sie Dich einfach für einige Tage – je nach Bundesland zwischen 4 Tagen und 2 Wochen – in den Knast stecken, bis zum Ende der vermeintlichen Gefährdung, also beispielsweise bis zum Ende der Demo. Du must also nichts „verbrochen“ haben, sondern die Polizei muss nur glauben, dass Du was anstellen könntest. Es muss „unverzüglich“ eine richterliche Überprüfung stattfinden, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Wenn Sie’s bis dahin nicht auf die Reihe bekommen haben, so müssen Sie dich sofort rauslassen. Diese richterliche Anhörung ist eine Farce: Ist es schon schwer genug sich in einem regulären Verfahren mit Beweisen und Zeugen zu verteidigen, so ist es in dieser Situation unmöglich. Keine Beweise, lediglich Dein Wort gegen die Aussagen der Polizei. Wem die RichterInnen Glauben schenken, kannst Du dir ja denken. Außerdem können alle Aussagen, die Du unter diesem Druck machst, auch in späteren Strafverfahren gegen Dich verwendet werden! Also auch in dieser Situation gilt: Zähne zusammenbeißen und keine Aussagen machen.

Spätestens nach der Demo müssen Sie dich rauslassen und dann kannst Du in aller Ruhe mit deinen GenossInnen, den Rechtshilfegruppen und AnwältInnen überlegen, ob und wie ihr gegen die Ingewahrsamnahme vorgehen könnt.

 
   
 
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