HusumA-Solifond
  Strafbefehl
 

Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach einer Aktion auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern. Das ist quasi ein Urteil ohne Verhandlung. Lege in jedem Fall dagegen innerhalb von 2 Wochen erstmal einen formlosen Widerspruch („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Strafbefehl mit dem Aktenzeichen ... ein“) ein, damit du Zeit gewinnst und dich informieren kannst. Den Widerspruch brauchst und solltest Du nicht begründen. Nimm sofort Kontakt auf zum HusumA Solifond, EA, Bunter oder Roter Hilfe, ggf. Prozessgruppe oder anderen wegen derselben Aktion Beschuldigten.

Gemeinsam könnt ihr überlegen, ob es sinnvoll ist, eine/n Anwältin/Anwalt einzuschalten. Der Widerspruch kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens – also auch noch während eines Verhandlungstermins – zurückgezogen werden. Nimmst du den Widerspruch nicht zurück, bekommst Du einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozess und der Strafbefehl ist dann nur noch die Anklageschrift. Wichtig ist nur, dass Du die Zweiwochenfrist einhältst, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du dies wegen Abwesenheit von Deiner Wohnung einmal nicht können, z.B. Urlaub, musst Du Dich sofort nach Deiner Rückkehr beim Gericht melden und das mitteilen und nachweisen (so genannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“).

 
   
 
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