HusumA-Solifond
  Vorladungen
 

Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo beteiligt hast, bekommst Du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an. Egal, ob Du ZeugIn oder BeschuldigteR in ihrem Spielchen sein sollst, spätestens jetzt solltest Du Dich an EA oder Rote Hilfe oder den HusumA Solifond wenden und eine/n Anwältin/Anwalt suchen. Vielerorts ist es möglich, einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Deines Wohnortes zu beantragen. Dazu must Du einen Einkommensnachweis, den Mietvertrag und einen Mietzahlungsnachweis und andere Dokumente für Zahlungspflichten (z.B. Unterhalt für Kinder etc.) mitnehmen. Dann kostet die Erstberatung unter Vorlage des Beratungshilfescheins keinesfalls mehr als 10,– €.

Wenn Ihr dafür „zuviel“ Geld habt oder verdient, dann ist mit der Anwältin ein Beratungshonorar zu vereinbaren. Diese sind frei vereinbar, d. h. nach oben gibt es keine Grenzen. Als Richtwert sollte jedoch die alte Rechtslage dienen. Eine Beratung sollte 260,– € Honorar auf keinen Fall überschreiten. In den meisten Fällen ist es jetzt auch an der Zeit, die Sache öffentlich zu machen, politischen Protest zu organisieren und Solidarität einzuwerben. Auf keinen Fall aber ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten oder plötzlich einer/m Anwältin/Anwalt mehr zu trauen als den eigenen politischen Überzeugungen und auf irgendeinen „Handel“ mit der Staatsgewalt zu spekulieren! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren – Widerstand organisieren! Bisher war der Repressionsapparat noch immer eher bereit, seine Verfolgung zurückzunehmen, wenn in einem Fall großer öffentlicher Druck aufgebaut werden konnte, als wenn die Verfolgten sich einschüchtern ließen!

 
   
 
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