Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschließlich:
• Name, Vorname, ggf. Geburtsname
• (Melde-)Adresse
• allgem. Berufsbezeichnung (z.B. „Student“, „Angestellte“)
• Geburtsdatum und Ort
• Familienstand (z.B. „ledig“)
• Staatsangehörigkeit
(auch diese Angaben kannst Du natürlich verweigern, nur lieferst Du ihnen damit einen billigen Vorwand, Dich zu fotografieren, Dir Fingerabdrücke abzunehmen und Dich bis zu 12 Stunden festzuhalten – was sie aber, wenn sie wollen, ohnehin machen können. Ansonsten ist die Verweigerung der Personalien nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld). Und das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter…; einfach: gar nix! Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefonate zu führen.
Am Besten rufst du den Ermittlungsausschuss, bzw. eine/n Anwältin/Anwalt an. Wenn dir – was häufig passiert –der Anruf verweigert wird, nerv die PolizistInnen so lange, bis sie Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Minderjährige haben nicht nur das Recht, mit einer/m Anwältin/Anwalt zu sprechen, sondern zusätzlich mit Angehörigen. Dabei läuft das Telefonat zunächst oft über die PolizistInnen, die wissen wollen, ob du tatsächlich einen Rechtsbeistand bzw. Angehörige anrufst und erst danach den Hörer an dich weitergeben. Gerade gegenüber Minderjährigen benutzen sie das gerne auch als zusätzliche Schikane, um die Eltern zu schockieren. Bei Verletzungen solltest du einen Arzt verlangen und von diesem ein Attest fordern.
Nach der Freilassung suche einen weiteren Arzt deines Vertrauens auf und lasse ein zweites Attest anfertigen. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!
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