HusumA-Solifond
  Entnahme von körpereigenem Material zur DNA-Analyse
 

Nach der Strafprozessordnung ist es gestattet, euch körpereigenes Material zu entnehmen; Blut für Alkohol- oder Drogentests oder Spucke für die DNA-Analyse. Willigt auf keinen Fall freiwillig in die Entnahme ein! Dann ist eine richterliche Anordnung nötig, gegen die ihr unbedingt Widerspruch einlegen solltet. Setzt euch in solchen Fällen auf jeden Fall mit der Roten Hilfe oder einer anderen Rechtshilfegruppe und eurer/m Anwältin/Anwalt in Verbindung. Die Blutentnahme muss durch eine/n Ärztin/Arzt vorgenommen werden. Speichel mit einem Wattestäbchen kann die Polizei selbst entnehmen. Zur aktiven Mithilfe bei der Entnahme seid ihr nicht verpflichtet. Sie kann aber auch mit Gewalt durchgesetzt werden. Wenn ihr Euch dagegen wehrt, müsst ihr, wie immer im Umgang mit der Polizei, mit einer Anzeige wegen Widerstandes rechnen. Von der Entnahme ist die DNA-Analyse (also die Auswertung des Materials im Labor) zu unterscheiden. Hierzu bedarf es immer einer schriftlichen richterlichen Anordnung, außer ihr gebt euer Einverständnis, was ihr natürlich nicht tut.Die Speichel-Entnahme und DNA-Analyse können auch für zukünftige Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Dieser „genetische Fingerabdruck“ wird dann in der zentralen Gen-Datei gespeichert. Seid euch also dessen bewusst, dass diese eine Speichel-/Blutentnahme euch lebenslänglich verfolgen kann!

 
 
   
 
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