HusumA-Solifond
  Freilassen müssen sie Dich...
 

• bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung:
nachdem Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine Angaben auch stimmen, können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.

• bei Festnahmen als Tatverdächtiger:
spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages (also nach maximal 48 Stunden), es sei denn, sie führen Dich einem/einer Richterin/Richter vor und dieser verhängt entweder Untersuchungshaft (nur bei schweren Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr – bis zu 6 Monaten, aber auch länger) oder ordnet ein „Schnellverfahren“ an

 
 
   
 
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