HusumA-Solifond
  Aussageverweigerung als BeschuldigteR/AngeklagteR
 

Als BeschuldigteR (so heißt das im Ermittlungsverfahren) oder AngeklagteR (im Strafprozess) hast Du jedes Recht, die Aussage zu verweigern, in jeder Phase des Verfahrens. Das solltest Du zu Beginn der Verfolgung auf jeden Fall tun, nie ein Wort „zur Sache“ nach Festnahme, Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei vorgeladen, musst Du nicht mal hingehen, zur Staatsanwaltschaft und zum Ermittlungsrichter (und natürlich ggf. zu Deinem eigenen Prozesstermin) musst Du erscheinen, aber nichts sagen. Ob Du später im Prozess eine Erklärung, „politisch“ oder „zur Sache“, abgeben willst, kannst Du bei Zeiten immer noch in Ruhe mit GenossInnen, Roter Hilfe und RechtsanwältIn besprechen.

 
   
 
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