HusumA-Solifond
  Nachträgliche DNA-Entnahme
 

Die Speichel-Entnahme und DNA-Analyse ist auch bei bereits verurteilten Leuten möglich, um den dadurch gewonnenen „genetischen Fingerabdruck“ in der Gen-Datei zu speichern. Begründet wird dies mit Wiederholungsgefahr. Wenn euch eine Aufforderung, zur Speichel- oder Blutentnahme zu erscheinen, ins Haus flattert, sucht schleunigst eine Rechtshilfegruppe und eine/n Anwältin/Anwalt auf! Für alle diese Fälle gilt: Keine Aussagen, keine Unterschriften! Besonders keine Einwilligung zur freiwilligen Speicheloder Blutentnahme unterschreiben! Legt gegen die Entnahme und die Anordnung zur DNA-Analyse explizit Widerspruch ein und lasst ihn protokollieren, unterschreibt aber nichts! Stresst rum, verlangt eine richterliche Anordnung und verlangt nach einer/m Anwältin/Anwalt.

 
   
 
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