HusumA-Solifond
  Mögliche ausländerrechtliche Folgen politischer Strafverfolgung
 

Schon während eines Ermittlungsverfahrens (also vor der Verurteilung) kann die Ausländerbehörde versuchen, Dich abzuschieben. Voraussetzung ist der Vorwurf einer „schweren“ Straftat, z.B. schweren Landfriedensbruchs. Dagegen kann jedoch in den meisten Fällen erfolgreich durch die Einschaltung einer/s Anwältin/Anwalts vorgegangen werden. Für Menschen ohne deutschen Pass ist die Hilfe durch UnterstützerInnen- Gruppen und durch AnwältInnen noch viel wichtiger als ohnehin! Am größten ist die Gefahr, dass Du abgeschoben wirst, nach der Verurteilung. Den relativ größten Schutz gegen Abschiebung haben Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt ist oder die eine Duldung wegen drohender Folter oder drohender Todesstrafe erhalten haben; sie stehen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach in solchen Fällen eine Abschiebung verboten ist.

Doch die politische Zusammenarbeit, z.B. zwischen BRD und Türkischer Republik, hat es auch in diesem Bereich schon zu praktischen und juristischen Aufweichungen kommen lassen. Am meisten bedroht durch eine Abschiebung sind Menschen,  die sich illegal in der BRD aufhalten, z.B. Flüchtlinge, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und die auch keine Duldung erhalten haben. In solchen Fällen sollte sofort nach einer Verhaftung durch die Polizei mit anwaltlicher Hilfe ein (zweiter) Asylantrag gestellt werden, dadurch kann die drohende Abschiebung zumindest verzögert werden und es wird Zeit gewonnen, um weitere Schritte zu überlegen. Einerseits droht bei politischer Aktivität zunehmend die strafrechtliche Verurteilung, andererseits können dadurch auch neue Asylgründe entstehen. So kann ein sog. Asylfolgeantrag damit begründet werden, dass Du in einem Strafverfahren als Aktivist gegen den Staat, dessen Staatsangehörigkeit Du hast, angeklagt wirst. (der letzte Abschnitt ist gekürzt entnommen: Rechtsinfogruppe Tübingen)

 
 
   
 
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