Wer nicht als ZeugIn aussagt, obwohl er/sie müsste (also weder Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht hat), kann mit dem Zwangsinstrument der Beugehaft belegt werden. Damit sollen in erster Linie Aussagen erzwungen werden, es wird aber auch gegen Widerspenstige, bei denen die ErmittlerInnen genau wissen, dass sie auch nach Beugehaft keine Aussagen bekommen werden, als Schikane- und reine Repressions-Maßnahme genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt 6 Monaten angeordnet werden, also auch mehrmals eine kürzere Dauer, die zusammengerechnet maximal 6 Monate ergeben.
Beugehaft wird manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht, aber auch hier gilt: Ruhe bewahren! Nur die/der Richterin/Richter darf Beugehaft anordnen, nicht der/die Staatsanwalt/Staatsanwältin! Vor einer eventuellen Beugehaft steht also in der Regel die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten, eine Kampagne zu planen, für die Miete zu sorgen, die Folgen für Arbeitsplatz, Schule etc. zu minimieren,... . Wem droht, in diese Situation zu kommen, die/der muss sofort Kontakt zur Roten Hilfe oder dem HusumA Solifond aufnehmen.
Wir lassen keine/n, die/der in Beugehaft sitzt, alleine!
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