HusumA-Solifond
  Schnellverfahren
 

Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. „beschleunigte Verfahren“ und die „Hauptverhandlungshaft“ – ausdrücklich eingeführt um „reisenden Gewalttätern“, also DemonstrantInnen, für „kleinere Delikte“ (Höchststrafe 1 Jahr) einen kurzen Prozess zu machen. Du wirst festgenommen und gleich dabehalten (maximal 1 Woche), bis Dir einige Tage später der Prozess gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen vorzubereiten. Schon daraus wird ganz klar:

Am Schnellverfahren beteiligen wir uns niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das kann mensch nur „durchstehen“, über sich ergehen lassen wie einen Regenschauer, da gibt es auch keine Verteidigung! Da von extremen Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren nur Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt werden können, kommst Du sofort nach dieser Karikatur einer Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf den „richtigen“ Prozess vorbereiten. In Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine/n Anwältin/Anwalt zu erreichen, schon damit diese/r versuchen kann das Schnellverfahren abzuwenden und Dich rauszuholen.

Auch ist es natürlich sinnvoll, in einem Schnellverfahren eine/n Anwältin/Anwalt dabei zu haben, auch wenn eine ernstzunehmende Verteidigung in diesem Prozess gar nicht möglich ist. Auf gar keinen Fall aber solltest Du, wenn kein/e Anwältin/Anwalt dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o. Ä. selber stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt werden wirst, dass Du das kannst! Vor allem keine „EntlastungszeugInnen“ benennen oder ähnliches: es hilft Dir nichts und Du reitest sie rein, es haben schon ZeugInnen, die von unverteidigten Angeklagten benannt wurden, erstens selber dasselbe Verfahren bekommen und zweitens noch eins wegen „Meineid“ in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren!
Also: Keine Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!

 
   
 
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